
Das neue Elterngeld
Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte Transferleistung für Familien mit kleinen Kindern,
das am 01.01.2007 an die Stelle des Erziehungsgeldes getreten ist.
Das Elterngeld ist keine dauerhafte Unterstützung, sondern wird nur für 12 -14 Monate unmittelbar nach der
Geburt des Kindes gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und
dient als vorübergehender Entgeltersatz.
1. Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren sind und
die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
nicht mehr als 30 Std. in der Woche erwerbstätig sind,
mit ihren Kinder in einem Haushalt leben und
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
2. Welcher Personenkreis kommt hierfür in Betracht?
Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende,
aber auch Adoptiveltern und –in Ausnahmefällen- Verwandte bis zum dritten Grad.
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die das Kind nach der Geburt betreuen, auch wenn es nicht ihr eigenes ist,
können unter den selben Voraussetzungen ebenfalls Elterngeld erhalten.
3. Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen persönlichen Nettoeinkommen der Eltern
vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens bis zu einer Höchstgrenze
von maximal 1.800,00 €. Alle anspruchsberechtigten Eltern erhalten mindestens 300,00 €. Für Geringverdiener,
Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.
4. Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann höchstens
für 12 Monate Elterngeld beziehen. Den Eltern werden zwei "Bonusmonate" gezahlt, wenn auch der andere Partner
für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und wenn während der gesamten Zeit mindestens zwei Monate
lang sein Erwerbseinkommen weggefallen ist. Alleinerziehende Eltern, die Elterngeld zum Ausgleich ihres wegfallenden
Einkommens beziehen, erhalten für die vollen 14 Monate Elterngeld.
5. Wie wird das Elterngeld beantragt?
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen.
Der Antrag muss zwar nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden, doch werden rückwirkende Zahlungen nur
für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Entsprechende Vordrucke für den Antrag sind bei den Elterngeldstellen, in Gemeindeverwaltungen, bei den Krankenkassen
oder in Krankenhäusern erhältlich.