Rechtsanwälte Greiner, Herrmann und König
Sitz und Entstehung der KanzleiDie Kanzlei Greiner, Herrmann und König wurde im Oktober 1993 von den Rechtsanwälten Greiner und Herrmann in Bad Oldesloe gegründet und im Sommer 1996 durch Rechtsanwalt König verstärkt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Hamburger Straße 5 -8 in 23843 Bad Oldesloe.
Tätigkeitsgebiete
Greiner, Herrmann und König vertreten ihre Mandanten sowohl beratend als auch vor allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes überwiegend im Wirtschaftsraum zwischen Hamburg und Lübeck. Die Anwälte sind Mitglieder im Deutschen Anwaltsverein und im Lübecker Anwaltverein.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Kanzlei: Familienrecht
In der Kanzlei ist Herrn Rechtsanwalt Hans Joachim Herrmann für das Fachgebiet Familienrecht zuständig. Herrn Rechtsanwalt Herrmann hat sich im Jahr 2002 als Fachanwalt für Familienrecht qualifiziert. Aufgrund dieser Spezialisierung kann er dem Mandanten immer mit umfassendem Rat zu allen familienrechtlichen Fragen zur Seite stehen. Zu den Tätigkeitsgebieten des Anwalts gehören:
- das Scheidungsrecht: Hier bearbeitet Herr Rechtsanwalt Herrmann sowohl einvernehmliche Scheidungen als auch streitige Scheidungen.
- das Umgangsrecht
- Verfahren rund um alle Fragen des Unterhalts, wie z. B. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt etc.
- Hausratsverteilungen
- das Güterrecht
- Verfahren um das Sorgerecht
- und vieles andere mehr.
Philosophie
Kompetente, umfassende Beratung und Interessenwahrnehmung erfordern Spezialkenntnisse nicht nur von den Rechtsanwälten und Notaren, sondern auch von den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. In enger Zusammenarbeit kann die Kanzlei die fachlich qualifizierte Bearbeitung jedes einzelnen Mandates gewährleisten. Regelmäßige Fortbildung ist für die Kanzlei und deren Mitarbeiter selbstverständlich.
Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Achim Walter Greiner
Achim Walter Greiner ist Rechtsanwalt und Notar. Er legte nach dem ersten Staatsexamen in Bonn 1987 die zweite juristische Staatsprüfung 1992 ab. Im selben Jahr zur Anwaltschaft zugelassen, ist Herr Greiner seit Oktober 1993 in Bad Oldesloe selbständig tätig. Seine Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 2000. Herr Greiner strebt darüber hinaus die Spezialisierung als "Fachanwalt für Steuerrecht" und als "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" an. Herr Greiner ist Ansprechpartner in folgenden Bereichen: Haus und Grund "Mein Mieter zahlt nicht und zieht nicht aus", "Lohnt sich Vermietung noch?" Mietrechtliche- und Wohnungseigentumsprobleme sind juristischer Standard mit diversen Tücken im Detail. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle gesetzlicher Vorschriften sowie Rechtsprechung im Sinne eines sozialen Mietrechts zum Schutz des Mieters von den Verlust der Wohnung geprägt. Für den Vermieter ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit der Immobilie. Seit Sommer 2005 ist Rechtsanwalt Greiner Vorstandsmitglied im Landesverband Haus und Grund Schleswig-Holstein (www.haus-und-grund-sh.de). Steuern und Abgaben "Der Staat braucht dringend Geld", "Immer mehr Steuervorschriften verhindern Steuergerechtigkeit" Fast bei jeder vertraglichen Gestaltung und Rechtsfrage ist der steuerliche Aspekt zu prüfen. Dabei wollen wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die für Sie günstigste rechtliche Lösung erarbeiten. Dies gilt für die anwaltliche aber auch für die notarielle Tätigkeit. Bauen und Handwerk "Wer einmal baut...", "Auftraggeber zahlt nicht, obwohl meine Arbeiten in Ordnung sind" Rund um den Bau entstehen vielfältige Probleme, für die wir mit Ihnen sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen erarbeiten. Notarielle Tätigkeit Als Notar übernimmt Herr Greiner die unparteiische rechtliche Beratung in Fragen des Kauf-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts wie auch bezüglich der steuerlichen Bewertung des von den Parteien aufgesetzten Vertragswerks.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht Hans Joachim Herrmann
Rechtsanwalt Hans Joachim Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht und Notar. Nach dem ersten Staatsexamen 1988 in Hamburg und einer Tätigkeit als Hochschulassistent an der Universität Lüneburg erwarb Hans Joachim Herrmann nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes am Landgericht Lübeck mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 1992 die Zulassung zur Anwaltschaft. Seiner Tätigkeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei mit Fokus Skandinavien in Hamburg folgte im Oktober 1993 die Gründung der Kanzlei Greiner und Herrmann in Bad Oldesloe. 2002 qualifizierte sich Herr Herrmann zum Fachanwalt für Familienrecht. Die Ernennung zum Notar erfolgte am 27.04.2004. Rechtsanwalt Herrmann ist Mitglied der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung e.V., Mitglied des Jägerprüfungsausschusses des Kreises Stormarn und Vorsitzender der Kreisjägerschaft Stormarn e.V.. Herr Herrmann ist Ansprechpartner in folgenden Bereichen: Erben und Vererben "Die Gesellschaft wird immer älter", "Die Pflegekosten übersteigen die Altersversorgung", " Der Staat denkt über eine Novellierung des Steuerrechts nach angesichts sinkenden Steueraufkommens." Solche Titelüberschriften kennen Sie aus den Tageszeitungen und Magazinen. Anlass genug, ein Testament oder einen Vermögensübergang zu Lebzeiten zu planen. Wir werden gemeinsam mit Ihnen die familiäre Situation besprechen und Sie beraten, welche Regelungen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei sind immer wieder auch Steuerfragen Thema. Ehe und Familie "Ihre Ehe steht vor dem Aus? Kann ich mir eine Scheidung leisten? Mein Kind fordert auch mit 29 Jahren noch Unterhalt von mir? Sie sind geschieden und sehen Ihre Kinder nur unregelmäßig?" Dies ist nur eine Auswahl der möglichen Fragen, die sich Ihnen stellen. Unabhängig von wirtschaftlichen Schwierigkeiten gehen die Emotionen hoch. Dies ist der Bereich, in dem wir Ihnen helfen wollen. Dabei versuchen wir zunächst, eine umfassende außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Erst wenn dies gescheitert ist, sind gerichtliche Schritte einzuleiten. Über die jeweiligen Risiken und Kosten werden wir Sie rechtzeitig informieren. Wirtschaft und Handel "Europa wächst zusammen", "Immer mehr global-player unter den Unternehmen", "Dank Internet ist Handel Tag und Nacht möglich." Die Wirtschaft und der Handel werden einfacher und komplizierter zugleich. Sie müssen schnell reagieren, flexibel sein und - wenn möglich - langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Eben dabei wollen wir Ihnen helfen. Ob nun eine Gesellschaft gegründet, eine offene Rechnung beigetrieben oder Sie im Tagesgeschäft beraten sein wollen, wir stehen sowohl anwaltlich als auch notariell zur Verfügung. Notarielle Tätigkeit Als Notar übernimmt Herr Herrmann die unparteiische rechtliche Beratung in Fragen des Kauf-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts wie auch bezüglich der steuerlichen Bewertung des von den Parteien aufgesetzten Vertragswerks.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Falk König
Rechtsanwalt Falk König ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar. Er wurde im Jahr 1963 in Ahrensburg geboren. Nach dem Abitur studierte er in Hamburg Rechtswissenschaften, wo er auch sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Lübeck beendete er seine Ausbildung 1995 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Bereits während seiner Ausbildung war Herr König für verschiedene Rechtsanwaltskanzleien sowie als Assistent an der Universität Hamburg tätig. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt trat er 1996 in die damalige Kanzlei Greiner und Herrmann als Partner ein. Im Jahr 2003 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2007 wurde Herr König zum Notar ernannt. Herr König ist Vorsitzender des Ausschusses zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten bei der Kreishandwerkerschaft Stormarn (www.handwerk-stormarn.de). Herr Rechtsanwalt König ist Ansprechpartner für folgende Bereiche: Arbeit und Soziales "Wie mahne ich richtig ab? Was tun bei einer Kündigung? Wie hoch ist meine Abfindung?" Die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von überragender Bedeutung. Wir beraten Sie in allen Personalangelegenheiten unter Berücksichtigung des sozialversicherungsrechtlichen Umfeldes. Wir helfen Ihnen, Ansprüche gegenüber Rentenversicherung und Krankenkassen durchzusetzen. Auto und Verkehr "Zu schnell oder unter Alkoholeinfluss gefahren - was ist mit Ihrem Führerschein?" Die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles gehört in fachkundige Hände, um alle Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen. Verstöße gegen Verkehrsregeln führen oft zu schmerzhaften Konsequenzen, die es zu vermeiden gilt. Behörden und Verwaltung "Sie benötigen eine Genehmigung von einem Amt, Formulare oder Anträge, was nun?" Nicht jedes Verwaltungshandeln ist rechtmäßig. Widerspruch und Klage können Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Adresse
Hamburger Straße 5 - 8
23843 Bad Oldesloe
Tel: 04531 - 7088
Fax: 04531 - 7215
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