Rechtsanwältin Ingrid Fritze

Sitz der Kanzlei

Die Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Fritze hat ihren Sitz in 16321 Bernau, Bürgermeisterstraße 8.

Rechtsgebiete der Kanzlei

Frau Fritze ist Fachanwältin für Familienrecht und in den Rechtsgebieten, Familienrecht, Mietrecht, Straf- und Straßenverkehrsrecht tätig.

Informationen zum Familienrecht

Eine Scheidung findet nur auf Antrag zumindest eines Ehegatten statt. Hierbei spielt es keine Rolle, wer diesen Antrag stellt. Voraussetzung für die Stellung eines Scheidungsantrages ist jedoch, dass er von einem zugelassenen Anwalt aufgrund einer Vollmacht des von ihm vertretenen Ehegatten gestellt wird. Eine Scheidung mit einem Anwalt ist kostengünstig. Die Scheidung sollte dann mit einem Anwalt erfolgen, wenn sich beide Ehegatten in allen Punkten absolut einig sind.
Das Gesetz sieht den Unterhalt für Kinder als Teil des Verwandtenunterhalts an. Zwischen den Ansprüchen minderjähriger und volljähriger Kinder auf Unterhalt besteht grundsätzlich Identität. Der Eintritt der Volljährigkeit hat für den Unterhalt aber durchaus Konsequenzen: Der Anspruch auf Naturalunterhalt entfällt. An seine stellte tritt der erhöhte Barunterhalt, der sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile berechnet.
Bis ins Jahr 1998 war es zwingend vorgeschrieben, dass im Scheidungsurteil das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder mitgeregelt werden musste. Mit einer Neuregelung wurde erreicht, dass das Familiengericht sich nur noch auf Antrag, nicht mehr von Amts Wegen mit dem Sorgerecht befasst. Die getrennt lebenden Eltern eines minderjährigen Kindes behalten das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Scheidung, soweit nicht ein Elternteil ein alleiniges Sorgerecht beanspruch. Vom Gesetzgeber war es also gewollt, dass beide Elternteile auch nach Trennung und Scheidung ein gemeinsames Sorgerecht besitzen. Einigen sich die Eltern, ein gemeinsames Sorgerecht aufzuheben und das alleinige Sorgerecht dem einen oder anderen zu übertragen, so ist dies unproblematisch.

Weitere Informationen zur Kanzlei

Ingrid Fritze ist seit mehr als 10 Jahren als Rechtsanwältin tätig und gründete ihre eigene Kanzlei im November 1995. Es gehört zum Konzept der Kanzlei nicht den größtmöglichen Profit zu erzielen, sondern für den jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungen zu finden. Dabei ist die außergerichtliche Konfliktbereinigung regelmäßig höher zu bewerten, als die Prozessführung. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt.
Dies gilt auch und gerade in Strafsachen, wo eine Verfahrensbeendigung außerhalb einer Hauptverhandlung häufig sachgerechtere Ergebnisse erbringt. Ziel ist die vorausschauende, sachgerechte und ergebnisorientierte Mandatsbearbeitung.


Ihr Fachanwalt für Familienrecht Ingrid Fritze

Rechtsanwältin Ingrid Fritze ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht. Die 1967 in Berlin geborene Anwältin absolvierte nach dem Abschluss Ihres Studiums der Rechtswissenschaften 1992 in Osnabrück bis 1995 ihr Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg und Landgerichtsbezirk Osnabrück. Die Erteilung des Fachanwaltstitels für Strafrecht erhielt sie im Jahre 1999, diejenige für Familienrecht im Jahr 2000. Im Rahmen des Ehe- und Familienrechts befasst sich Frau Fritze mit den Gebieten Trennung, Scheidung und Trennungs- sowie Scheidungsfolgesachen, Vertragsgestaltung, Unterhaltsangelegenheiten, Kindschaftssachen-Zugewinn und Vermögensteilung. Privat beschäftigt sich Ingrid Fritze mit Norwegen. Dort schaltet sie auch ab und sammelt neue Kräfte für ihren Beruf. Die dortige Lebenseinstellung, insbesondere ohne Stress und Hektik kommt der Anwältin sehr entgegen. Bevorzugt reist Sie dabei mit Schiffen der Hurtigrute entlang der Küste. Manchmal führt es diese Schiffe aber auch in andere Gegenden, zum Beispiel in die Antarktis. Zu diesem Thema hält Frau Fritze inzwischen selbst Vorträge und gibt Unterstützung bei der Reiseplanung. Einige fotografisch festgehaltene Impressionen dazu sind auf der auf ihrer Webseite www.ra-fritze.de zu finden.


Adresse

Rechtsanwältin Ingrid Fritze
Bürgermeisterstraße 8
16321 Bernau
Tel: 03338 - 761287
Fax: 03338 - 7085900
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Amtsgericht

Diese Kanzlei ist zuständig für das Amtsgerichtsgebiet Bernau.
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