
Die Kanzlei wurde in den fünfziger Jahren von Rechtsanwalt und Notar Herbert Voigt (1908 - 1986) in Frankfurt/Main gegründet und von seiner Tochter, Rechtsanwältin Ingrid Petersen (1938 - 1990) und Rechtsanwalt und Notar Nikolaus Petersen in 2. Generation ab 1968 fortgeführt. In der 3. Generation arbeiten nun Rechtsanwalt Jens Petersen (1997) und Rechtsanwältin Jutta Petersen (2003) mit. Seit der Gründung waren das Familienrecht und das Erbrecht die Kerngebiete der Kanzlei.
"Wir wollen, daß Sie gewinnen!
Aber nicht um jeden Preis. Familienrecht und Erbrecht sind emotionsgeladene Rechtsgebiete, in denen meist Verwandte bzw. Ehegatten streiten. Unser oberstes Ziel ist es, Konflikte friedlich beizulegen. Denn andernfalls haben Sie vielleicht den Rechtsstreit gewonnen, zahlen aber einen hohen ideellen Preis. Außerdem sind einvernehmliche Lösung in aller Regel schneller und billiger herbeizuführen. Dennoch: Weiß Ihr Gegner partout nicht die Vorteile einer friedlichen Lösung zu schätzen - wir können auch anders."
Petersen - Rechtsanwälte und Notar a. D.
Falkensteiner Straße 58, 60322 Frankfurt am Main
Tel: 069 - 955 272 0, Fax: 069 - 955 272 30, E-Mail, Homepage
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
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Die Kanzlei Petersen - Rechtsanwälte und Notar a. D. haben wir dem Amtsgericht Frankfurt am Main im Fachbereich Familienrecht zugeordnet.
Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in:
60256 Frankfurt am Main
Tel: 069 1367-01
Fax: 069 1367-2030