Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Wolff und Kollegen

Fragen zum Familienrecht
Unsere Kanzlei verfügt über drei Fachanwälte für Familienrecht, die ihre Mandanten in allen Belangen des Familienrechts vollumfänglich betreuen. Zu dem Gebiet des Familienrechts gehören u. a.
- Trennung
- Scheidung
- Sorgerecht
- Unterhalt.
Wir begleiten unsere Mandanten von einer Trennung bis zum Abschluss der Scheidung. Unsere Fachanwälte für Familienrecht sind sowohl für eine einvernehmliche Scheidung als auch für eine streitige Scheidung sachkundige Ansprechpartner. Im Bereich des Scheidungsrechts ist es wichtig, Konflikte Zwischen den Parteien zu lösen und Spannungen herauszunehmen. Spannungen sollten zwischen den Parteien minimiert werden, vor allem wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Wegen des Sorgerechts und des Umgangsrecht ist es wichtig, dass der Kontakt zwischen den Parteien bestehen bleibt.
Es ist ratsam, eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung anzustreben, da hierdurch langwierige Gerichtsprozesse bezüglich des Unterhalt und des Sorgerechts vermieden werden können.
Als moderner Dienstleister sind guter Service und prompte Wahrung der Interessen der Mandanten das Ziel der Kanzlei. Dies geschieht konsequent und ohne unnötige Zurückhaltung. Die Sozietät steht seinen Mandanten mit fortlaufend aktualisiertem Fachwissen bei der Regelung ihrer Angelegenheiten zur Seite.
Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor der Kanzlei. Die Bürozeiten sind: Montag bis Freitag von 07:30 bis 19:00 Uhr.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht Friedrich Wolff
Rechtsanwalt Friedrich Wolff, ist Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte bestehen aus dem Ehe- und Familienrecht, Straf- und Verfahrensrecht sowie Verkehrs- und Owi-Recht. Seine Zulassung als Anwalt erhielt Herr Wolf 1979. Im Jahr 1998 erfolgte die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1999 als Fachanwalt für Familienrecht. Webseite: www.ra-wolff.eu.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt Gisbert Bultmann ist Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Eherecht, Familienrecht, Erbrecht und das Betreuungsrecht. Zugelassen als Anwalt ist Herr Bultmann seit 1982. Die Zulassung zum Fachanwalt für Familienrecht erfolgte 1998, die zum Fachanwalt für Erbrecht 2006.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht Rainer Wolff
Rechtsanwalt Rainer Wolff ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Ehe- und Familienrecht und Wettbewerbsrecht. Seine Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er 1990. Die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht erfolgte 2002, die zum Fachanwalt für Verkehrsrecht 2006.
Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht Andre Aust
Rechtsanwalt Andre Aust ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Verwaltungsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Insolvenzrecht (insbesondere Verbraucherinsolvenz), Sozialrecht und Baurecht. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt Herr Aust 2000. Seit 2005 ist Rechtsanwalt Aust Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
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