Rechtsanwälte Kirst und Seifert
Sitz und Entstehung der Kanzlei Kirst und SeifertDie Kanzlei wurde am 02.05.2000 durch die Rechtsanwältin Christina Kirst und die Rechtsanwältin Annett Seifert gegründet, nachdem diese zuvor mehrere Jahre lang Erfahrungen in anderen Kanzleien gesammelt hatten. Die Rechtsanwältinnen sind im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden.
Die Kanzlei, die über keine Außenstellen verfügt, befindet sich in 08058 Zwickau, Walther-Rathenau-Straße 22, im Erdgeschoss eines denkmalgeschützten Gebäudes in Sichtweite der Moritzkirche. Sie ist leicht zu erreichen und verfügt über zwei Mandanten-Parkplätze im Innenhof.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Die Rechtsanwältinnen sind schwerpunktmäßig im Bereich des Zivilrechts tätig, dabei insbesondere im Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, dem Verkehrsrecht und dem allgemeine Zivilrecht. Es werden aber auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten, beispielsweise dem Ordnungswidrigkeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht bearbeitet.
Wir helfen Ihnen im Familienrecht!
Frau Rechtsanwältin Christina Kirst sowie Frau Rechtsanwältin Annett Seifert sind für die Mandanten in Fragen rund um das Familienrecht tätig. Frau Rechtsanwältin Kirst wurde im Jahr 2000 der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.
Unmittelbar nach einer Trennung stellen sich dem Mandanten bereits viele Fragen. Hier können die Anwältinnen bereits beratend und regulierend tätig werden. Für eine reibungslose Scheidung müssen bereits jetzt wichtige Regelungen zum Ablauf der Scheidung, zum Unterhalt oder auch zum Sorgerecht getroffen werden. Hier ist z. B. zu klären:
- Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?
- Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?
- Wer verbleibt in der ehelichen Wohnung?
- Wer erhält das Sorgerecht?
- Welcher Partner muss wem in welcher Höhe Unterhalt zahlen?
- Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen?
- Und vieles anderes mehr.
Beide Anwältinnen sind Mitglied im Arbeitskreis Familienrecht in Zwickau, welcher sich unter andrem hinsichtlich des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern am Cochemer Modell orientiert und gegenwärtig das so genannte Zwickauer Modell entwickelt.
Unsere Philosophie
Die Philosophie der Kanzlei lässt sich in Kurzform am besten wie folgt beschreiben: Klein aber schlagfertig, ausgezeichnet durch hohe Qualität und ständige Fortbildung.
In der Kanzlei, in der ausschließlich Frauen beschäftig sind, wird Wert darauf gelegt, dass sich alle Mitarbeiterinnen ständig fortbilden und ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen. Hierzu werden nicht nur von den Rechtsanwältinnen die notwendigen Pflichtstunden für die Zulassung zum Fachanwalt nachgewiesen, sondern es werden durch sie, ebenso wie durch die Mitarbeiterinnen, jährlich weitere Lehrgänge besucht, um auch auf den anderen Rechtsgebieten fit zu sein.
In der Beratungspraxis sind die Rechtsanwältinnen bestrebt, zunächst das Ziel des Mandanten zu ermitteln und dafür mögliche Lösungen zu erarbeiten. Dabei wird Wert darauf gelegt, dem Mandanten in verständlicher Weise auch komplexe juristische Sachverhalte realistisch darzustellen und dabei nicht nur rechtliche, sondern auch kaufmännische und taktische Aspekte sowie die Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen zu verdeutlichen. Letztlich bestimmt jedoch der Mandant nach umfassender Vorbesprechung, ob und in welcher Weise eine Tätigkeit für ihn erfolgen soll, insbesondere auch, ob gegenüber dem Gegner die harte oder eine vermittelnde Linie gefahren wird.
Es versteht sich von selbst, dass Mandanten freundlich und korrekt gegenüber getreten wird, dabei besteht das Bestreben, ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Rechtsanwältinnen sowie die Mitarbeiterinnen stehen dafür innerhalb der Büroöffnungszeiten zur Verfügung.
Soweit die Anwältinnen beispielsweise aufgrund von Gerichtsterminen nicht anwesend sind, sind die Mitarbeiterinnen dafür geschult, die jeweiligen Anliegen der Mandanten telefonisch aufzunehmen und die zuständige Anwältin danach unverzüglich zu unterrichten, damit die entsprechende Veranlassung getroffen werden oder ein Rückruf erfolgen kann.
Dies gilt auch für die Zeiträume, in denen die zuständige Anwältin Besprechungen mit anderen Mandanten führt, weil es die Fairness gebietet, dass der Besprechungstermin nicht durch Telefonate unterbrochen wird und sich die Anwältin ausschließlich dem jeweiligen Mandanten widmen kann.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Annett Seifert
Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist seit 1996 als Anwältin zugelassen. Sie ist in Zwickau geboren, Jahrgang 1967, ledig und Mutter eines Kindes. Frau Seifert hat in Berlin studiert und das 1. Staatsexamen abgelegt, danach in Dresden und Chemnitz das Referendariat absolviert und das 2. Staatsexamen erworben. Aufgrund ihrer nachgewiesenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde ihr am 22.10.2003 der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Frau Seifert ist Mitglied des Zwickauer Anwaltsvereins.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht Christina Kirst
Fachanwältin für Familienrecht, Miet- u. Wohnungseigentumsrecht, ist Jahrgang 1965, verheiratet und seit 1995 als Anwältin tätig. Aufgrund ihrer nachgewiesenen Kenntnisse und besonderen Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet wurde ihr am 04.02.2000 von der Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel Fachanwältin für Familienrecht und am 16.05.2007 der Titel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. Frau Kirst hat in Passau studiert und das 1. Staatsexamen abgelegt, anschließend hat sie in Bayreuth das Referendariat absoviert und das 2. Staatsexamen erworben. Sie engagiert sich ehrenamtlich im Mieterschutzverein Zwickau und Umgebung e.V., dessen Präsidentin sie seit 2006 ist.
Adresse
Walther-Rathenau-Straße 22
08058 Zwickau
Tel: 0375 - 30 333 66
Fax: 0375 - 30 338 50
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