FAQ - häufig gestellte Fragen
Einige der am häufigsten gestellten Fragen in einem Scheidungsverfahren haben wir vorliegend zusammengefasst:
1. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine allgemein gültige Regelung, wie lange das Verfahren vom Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages bis zum Ausspruch der Scheidung dauert, gibt es nicht. In einem Scheidungsverfahren müssen Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern über erworbene Rentenanwartschaften eingeholt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass Fragebögen ausgefüllt und dem Gericht übersandt werden. Das Gericht leitet diese an die Rentenversicherungsträger weiter. Die Bearbeitungsdauer dort ist unterschiedlich. Erst nach Vorlage der eingeholten Auskünfte kann ein Scheidungstermin anberaumt werden.
Die vorgenannten Grundsätze gelten für den Fall, dass weitere Fragen, etwa Unterhaltsansprüche oder das Sorgerecht, nicht geregelt werden müssen.
2. Was kostet ein Scheidungsverfahren?
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen von der Einkommenshöhe der Parteien ab und davon, ob die Scheidung von einem oder zwei Anwälten bearbeitet wird. Grundsätzlich richten sich die Gerichtskosten und die Gebühren des Anwalts nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Hier können Sie mit unserem Gebührenrechner nachrechnen, wieviel Ihr Scheidungsverfahren kosten wird.
3. Müssen zwei Anwälte beauftragt werden?
Nein, ein zweiter Anwalt ist in der Regel dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine unstreitige Scheidung handelt, bei der keine weiteren Fragen, wie etwa Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich, geregelt werden müssen. Ein Scheidungsantrag kann allerdings nur von einem Anwalt gestellt werden, sodass mindestens ein Anwalt beauftragt werden muss.
4. Kann eine "Kurzehe" annulliert werden?
Grundsätzlich muss bei jeder Scheidung mindestens ein Trennungsjahr abgewartet werden. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist und diese Unzumutbarkeit in der Person des anderen Ehepartners liegt.
5. Wer bekommt das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten. Die Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil erfolgt nur dann, wenn sich die Eltern hierüber einigen oder dies dem Kindeswohl entspricht.
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