Anfangsvermögen

Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, dass einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beginn des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen kann aber nicht negativ sein, so dass es bei Überwiegen der Verbindlichkeiten mit Null bewertet wird. Dem Anfangsvermögen ist grundsätzlich ein zwischenzeitlicher Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung hinzuzurechnen, weil dieses Vermögen regelmäßig nicht als durch die Arbeit der Ehegatten erworben anzusehen ist.

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