Endvermögen

Das Endvermögen ist das Vermögen, dass einem Ehegatten nach Abzug der Schulden bei Beendigung des Güterstandes gehört. Dem Endvermögen werden die Beträge hinzugerechnet, um das sich das Vermögen eines Ehegatten in den letzten 10 Jahren ohne Einverständnis des anderen Ehegatten durch unentgeltliche Zuwendungen an unbeteiligte Dritte, Verschwendung oder Handlungen in der Absicht, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, vermindert hat. Für die Wertberechnung gilt der Verkehrswert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Zeitpunkt. Um ein korrektes Anfangsvermögen zu berechnen, muss das Anfangsvermögen "indexiert" werden. Es muss also der Kaufkraftverlust berücksichtigt werden.

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