Folgesachen

Unter Folgesachen wird die Regelung der elterlichen Sorge über eheliche Kinder, die Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander und gegenüber ihren Kindern, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat verstanden.

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