Nach einer Scheidung besteht der Grundsatz, dass jeder Ehegatte zunächst für sich selbst verantwortlich ist. Aus diesem Grunde muss ein bestimmter "Unterhaltstatbestand" vorliegen, der einen Unterhaltsanspruch rechtfertigt. Unterhaltstatbestände sind zum Beispiel das Betreuen eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder, weil der Ex-Partner aufgrund seines Alters nicht mehr arbeiten kann, der Ex-Partner arbeitslos ist, er eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung betreibt, er seinen Lebensstil nicht mehr fortführen kann oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.
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