nachehelicher Unterhalt

Nach einer Scheidung besteht der Grundsatz, dass jeder Ehegatte zunächst für sich selbst verantwortlich ist. Aus diesem Grunde muss ein bestimmter "Unterhaltstatbestand" vorliegen, der einen Unterhaltsanspruch rechtfertigt. Unterhaltstatbestände sind zum Beispiel das Betreuen eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder, weil der Ex-Partner aufgrund seines Alters nicht mehr arbeiten kann, der Ex-Partner arbeitslos ist, er eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung betreibt, er seinen Lebensstil nicht mehr fortführen kann oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Neuigkeiten im Familienrecht

Ehescheidung und Aufhebung der Ehe

24.Januar Worin besteht der Unterschied? Findet die Ehe nicht ihr natürliches Ende durch den Tod eines Ehegatten, so kann sie nur durch eine ... mehr

Eheverträge

24.Januar Was ist mit Eheverträgen gemeint? In der rechtlichen Praxis werden von dem Begriff „Ehevertrag“ alle ehebezogenen familienrechtlichen ... mehr

Rechtsirrtümer

19.Januar ONLINE-SCHEIDUNG – preiswert, schnell und unkompliziert – ist das so? Seit einigen Jahren werben zahlreiche Rechtsanwälte damit, eine ... mehr

Weitere Artikel im Familienrecht