Sorgerecht und Umgangsrecht

Im Gegensatz zur früheren Rechtslage muss in einem (Ehescheidungs-)Verfahren nicht mehr über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entschieden werden. Es bleibt nach der Scheidung bei beiden Eltern. Für das Kind bedeutet das, dass Vater und Mutter bei wichtigen Fragen weiterhin gemeinsam entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht ist zum Normalfall geworden.

Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Die Eltern können im Scheidungsverfahren beantragen, dass das Sorgerecht einem von beiden zugesprochen wird. Dies ist dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Zum Beispiel:

Den Eltern ist es in der Praxis nicht möglich, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, etwa weil ein Elternteil dauerhaft im Ausland lebt.

Die Eltern sind nicht in der Lage, bei Entscheidungen über das Kind zu kooperieren. Da dieser Fall bei vielen scheidungswilligen Paaren gegeben ist, müssen hier allerdings erhebliche Konflikte vorliegen.

Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil entspricht dem Wohl des Kindes. Hierbei ist der Begriff "des Kindeswohls" sehr weit gefasst und lässt viel Raum für eine individuelle Entscheidung des Richters.

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