Die Ehegatten sind verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die laufenden Kosten des Haushalts zu bestreiten, sowie die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Umfang des Unterhalts ist also nach den Lebensumständen der Ehegatten verschieden. Vom Familienunterhalt ist der sogenannte Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden.
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