Für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist es erforderlich, "persönliche Angaben" zu den Ehegatten, zur Dauer der Ehe etc. zu machen. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, kann ohne jeglichen Zeitverlust der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Mit Zugang Ihrer "Vollmacht" leiten wir sämtliche Daten an den zuständigen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrem Amtsgerichtsbezirk weiter. Dieser wird dann kostenpflichtig für Sie tätig.
Bitte Faxen sie folgende Formulare vollständig ausgefüllt an: 0531 - 123 879 29
| persönliche Angaben | |
| Vollmacht |
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