Einvernehmliche Scheidungen sind weitaus preiswerter als streitige.
Die Verfahrenskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 01.07.2004 zusammen. Diese Kosten haben wir für Sie auf folgender Seite aufgeschlüsselt:
Kosten eines Scheidungsverfahrens
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