Kostenrechner
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen.
Beide Berechungen (Anwaltskosten und Gerichtskosten) beruhen auf festgelegten Tabellen und basieren auf dem Einkommen beider Partner.
(Ihre hier eingegebenen Daten werden weder gespeichert, noch sind sie verbindlich.
Sie sind vorbehaltlich einer genauen Berechnung im Scheidungsprozess und dienen lediglich Ihrer Orientierung.)
Gerichtskostenrechner (GKG) & Anwaltskostenrechner (nach RVG)